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Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Ellwangen nimmt den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Ellwangen wahr. 

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeiten eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis die Amtsgerichte wieder regulär Dienst haben. 

Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16:30 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr. 

Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Ellwangen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Ellwangen. 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. 

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggfs. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über das Polizeirevier Ellwangen erfolgen. 

Bitte beachten Sie: An das Amtsgericht Ellwangen gerichtete Anträge und Erklärungen im elektronischen Rechtsverkehr, E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts Ellwangen außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.  

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