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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Ellwangen wurde geschlossen. 
Vorzunehmende Einzahlungen können nur noch durch Überweisung erfolgen. 
Gebührenstempelmarken können nicht mehr erworben werden. Diese wurden durch die elektronische Kostenmarke abgelöst:
https://justiz.de/kostenmarke/index.php

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