Suchfunktion
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ellwangen
Adressdaten | sonstige Erreichbarkeit |
Postadresse zentraler Posteingang für alle Abteilungen |
alle Abteilungen mit Ausnahme des Nachlass- und Betreuungsgerichts |
Amtsgericht Ellwangen Schöner Graben 25 73479 Ellwangen (Jagst) |
Tel.: 07961/81-0 (Vermittlung) |
Dienstgebäude
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Telefonzeiten: Montag –Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: 09:00 – 12:00 Öffnungszeiten: |
Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Urkundenverwahrung: Außenstelle: Ob die gesuchte Urkunde eines ehemaligen Notars beim Amtsgericht Ellwangen verwahrt wird, können Sie prüfen unter
„Urkundensuche“ auf www.notar.de |
Telefonzeiten des Nachlass- und des Betreuungsgerichts:
Montag - Donnerstag: 09:00 – 11:30 |
Informationen zu Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
Anträge auf Beratungshilfe sind schriftlich zu stellen. |
Ausgewiesene Behindertenparkplätze stehen nicht zur Verfügung. Bei rechtzeitiger Vorankündigung (Tel.: 07961/81-703 od. -718) kann meist für eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des behindertengerechten Zugangs gesorgt werden. |
Gebäude Schöner Graben 25:
Über den Eingang an der Gebäuderückseite besteht ein direkter Zugang zum Fahrstuhl.
Einlass zum Gebäude über die Gebäuderückseite erfolgt nur nach Betätigung der Hausklingel.
Gebäude Sebastian-Merkle-Straße 8:
An der Rückseite der Eingangstreppe befindet sich ein Treppenlift. Die Bedienung des Lifts muss durch eine(n) Justizbedienstete(n) erfolgen. Herbeirufung ist durch eine Klingel an der Treppe möglich.
Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Seit 27.01.2014 ist ausschließlich das Amtsgericht Ulm für die Führung des Vereinsregisters
zuständig.
Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Ulm gelangen Sie hier:
http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Registergericht
Wichtige Hinweise
Beim Amtsgericht Ellwangen muss mit Einlasskontrollen gerechnet werden. Diese können Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie zur Kontrolle Ihren Ausweis und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter weisen sich bitte mit ihrem Anwalts- beziehungsweise Dienstausweis aus. Waffen jeglicher Art und gefährliche Gegenstände (Messer, Pfefferspray u.ä.) dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Sie können an der Infothek in Verwahrung gegeben werden. Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Fotografieren und Filmen sowie Tonaufnahmen sind im Gericht grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen kann auf schriftlichen, begründeten Antrag eine Genehmigung erteilt werden. Der Antrag ist an die Verwaltung des Gerichts zu richten.